Double Degree Programme
Was ist ein Double Degree?
Ein Double Degree ist ein Hochschulabschluss, bei dem zwei Hochschulen den jeweiligen akademischen Grad vergeben, die jedoch durch eine entsprechende Klausel auf der jeweiligen Urkunde als Double Degree miteinander verzahnt sind und damit eine rechtliche Einheit bilden. Der Abschluss erfolgt in einem bestimmten Studienfach und basiert auf einer engen Zusammenarbeit der beteiligten Hochschulen.
An der JMU gibt es verschiedene Modelle für Double Degree Programme, die in Zusammenarbeit mit Partnerhochschulen angeboten werden. Die Programme basieren auf mindestens zwei bereits bestehenden, verwandten Studiengängen, die vollständig studiert werden können und jeweils ihren eigenen Abschluss verleihen. Die JMU bietet also immer eine ‚mononationale‘ Variante des Studiengangs an, die lückenlos alle Module des vorgesehenen Curriculums enthält, die in einer eigenen Studien- und Prüfungsordnung verankert ist und für die ein einfacher Abschlussgrad der JMU verliehen wird. In der binationalen Variante des Double Degree Programms erfolgt ein Teil des Studiums an einer Partnerhochschule, wobei ein „Study Plan“ die gegenseitige Anerkennung der Studienleistungen regelt.
Zu beachten ist hierbei, dass Double Degree Programme immer einen reziproken Austausch beinhalten, d.h. dass sowohl Studierende der Partnerhochschulen an die JMU kommen als auch JMU-Studierende an den Partnerhochschulen studieren.
Ein rein unilateraler Austausch ist nicht möglich (solche Kooperationen lassen sich anderweitig gestalten; kommen Sie hierzu auf die Geschäftsstelle zu).

Konzeption
Sobald eine mögliche Partnerhochschule identifiziert und eine grundsätzliche Bereitschaft zur Kooperation festgestellt wurde, empfehlen wir den Kontakt mit der Studiengangentwicklung aufzunehmen, damit diese Sie durch die nächsten Schritte begleiten kann. Zu beachten ist dabei, dass die Partnerhochschulen über ein vergleichbares Qualitätsniveau verfügen und fachlich gut zum geplanten Programm passen sollten, um ein reibungsloses Ineinandergreifen der jeweiligen Curricula zu ermöglichen. Es empfiehlt sich prinzipiell, dass das Fach bereits eine erprobte Kooperation (z.B. durch andere niedrigschwellige Austauschprogramme) mit einer Partnerhochschule, die einen bestehenden, fachlich verwandten Studiengang hat.
Durch ein Memorandum of Understanding (MoU) kann die Absicht über den Abschluss eines Kooperationsvertrags mit der Partnerinstitution ausgedrückt werden. Dieses Dokument ist jedoch kein rechtsverbindlicher Vertrag über die Einrichtung eines Double Degree Programms.
Zwar kann eine solche Absichtserklärung auch in einem sog. Letter of Intent (LoI) erfolgen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine einseitige Willenserklärung einer Institution, nicht jedoch um eine aufeinander bezogene Absichtserklärung beider oder aller Partnerinstitutionen, wie dies beim MoU der Fall ist.
Basierend auf den ersten Abstimmungen erstellt die Fakultät eine Ideenskizze und reicht diese zur Zeit- und Arbeitsplan-(ZAP)-Abfrage (ca. Beginn des Kalenderjahres) bei der Geschäftsstelle Studiengangentwicklung ein. In Absprache mit der Studiengangentwicklung erstellt das Fach außerdem eine Sachbeschreibung.
Fachvertreterinnen/-vertreter, Studiengangkoordinatorin/-koordinator und Akteure der Studiengangentwicklung führen ein Beratungsgespräch zur Abstimmung des Einrichtungsprozesses (Vereinbarung individueller Termin)
In Absprache mit der Partnerhochschule wird die Äquivalenz der beiden Studiengänge durch Gegenüberstellung in einer hierfür vorgesehenen Tabelle gesichert. Sowohl fachlich als auch sprachlich (z.B. durch Lehrsprache Englisch) muss eine Studierbarkeit gewährleistet sein.
Erarbeitung des Kooperationsvertrags
Auf Grundlage dieser Tabelle entsteht dann der Kooperationsvertrag (Muster Kooperationsvertrag) zwischen den Hochschulen, sowie der Study Plan und das Mobility Scheme. In diesem Sinne handelt es sich bei Double Degree Programmen nicht um eine genuine Einrichtung, sondern um eine internationale Verflechtung bestehender Studiengänge mit dem Kooperationsvertrag als rechtlicher Grundlage. Es empfiehlt sich hier dringend die Studiengangentwicklung mit einzubeziehen, damit die rechtlichen Positionen der JMU berücksichtigt werden.
Im Cooperation Agreement wird die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen geregelt. Es umfasst Regelungen über die Vergabe der akademischen Grade, Zulassungs- und Prüfungsverfahren, Studiengebühren, Qualifikationsziele und Qualitätsmanagement. Der Study Plan und das Mobility Scheme sind zentrale Anlagen dieses Kooperationsvertrags.
Study Plan
Legt die gegenseitige Anerkennung der Studienleistungen fest und regelt die Äquivalenz der Module zwischen den Partnerhochschulen.
Mobility Scheme
Bestimmt, wie lange Studierende an den beiden Hochschulen studieren und welche Studienabschnitte an welcher Hochschule absolviert werden. Ziel ist eine gleichwertige Studienbelastung und Anerkennung der Leistungen.
Der Kooperationsvertrag wird durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Partnerinstitution und den Präsidenten der JMU unterzeichnet und tritt damit in Kraft.
Umsetzung
WueStudy prüft FSB und SFB auf Abbildbarkeit
WueStudy bildet final die Prüfungsordnung ab
WueStudy bildet die Bewerbungs- und Einschreibemöglichkeit in Zusammenarbeit mit Studierendenkanzlei ab
Fach reicht alle Modulbeschreibungen ein, Studiengangentwicklung überprüft Modulbeschreibungen auf Vollständigkeit, ggf. Nachbearbeitung durch das Fach, WueStudy erstellt Modulhandbuch
Inkraftsetzen der Studien- und Prüfungsordnung durch Justiziariat
Veröffentlichung der Studien- und Prüfungsordnung durch Justiziariat und WueStudy
Geschäftsstelle Studiengangentwicklung informiert alle zentralen Stellen über Einrichtung;
Fach veröffentlicht die Studiengangdokumente auf Internetseite, bewirbt den Studiengang in Zusammenarbeit mit Zentraler Studienberatung und Pressestelle
Bewerbungsbeginn; Fach organisiert ggf. Zulassungsverfahren; Zulassung; Einschreibung in Abstimmung mit Studierendenkanzlei und ggf. International Office (Incoming)